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Mein Philibuster
Deck -> Glanz & Gloria -> Was kostet die Freiheit?
Sonntag, 04.04.2010
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Jörg Kachelmann
 

Was kostet die Freiheit?

25 Euro: Mit diesem Betrag würde Jörg Kachelmann für jeden Tag Untersuchungshaft entschädigt, sollte sich seine Unschuld herausstellen. Den persönlichen Schaden wiegt das längst nicht auf, meint unser Gastautor, ein Jurist.
Geschrieben von: Paul Buch   
Den absoluten Nullpunkt erreicht: Wetterexperte Jörg Kachelmann © Ferdinand Haschner / Philibuster
 

Jörg Kachelmann sitzt in der Justizvollzugsanstalt Mannheim und harrt der Dinge. Seit er am 20. März in Frankfurt am Main aus dem Flugzeug gestiegen ist, hat sich seine persönliche Lebenssituation schlagartig geändert: Der Wettermann verlor seine Freiheit und sitzt jetzt in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, eine Frau vergewaltigt zu haben. Noch weiß niemand, ob es überhaupt zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung kommt. Erst nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie Anklage erhebt. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung würde auch der rechtsunsichere Zustand der Untersuchungshaft enden.

Denn die Untersuchungshaft fußt nicht auf einer gerichtlichen Entscheidung, sondern sie hat allein den vorläufigen Zweck, die Durchführung des Strafverfahrens gegen die betroffene Person sicher zu stellen. Insbesondere soll deren Erscheinen in der gerichtlichen Hauptverhandlung durchgesetzt werden. Die persönliche Anwesenheit des Angeklagten im Gerichtsverfahren ist in Deutschland zwingend: er darf nur verurteilt werden, wenn er anwesend ist. Das gilt auch für Jörg Kachelmann.

Wäre Kachelmann abgetaucht?

Lebt der Angeklagte in Deutschland, ist er für die Ermittler in der Regel einfach aufzuspüren und in den Gerichtssaal zu bringen. Hat er aber wie im Fall Kachelmann keinen festen deutschen Wohnsitz, kann das Strafverfahren nur dann erfolgreich durchgeführt werden, wenn sich der Angeklagte der gerichtlichen Hauptverhandlung auf freiwilliger Basis stellt. Erscheint er nicht, muss er durch Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben und weltweit gesucht werden, was lange dauert und oft nicht zum Erfolg führt.

Wäre Jörg Kachelmann abgetaucht? Die Ermittlungsbehörden hatten das wohl befürchtet. An dieser Einschätzung änderte offenkundig auch der Umstand nichts, dass der Meteorologe in den öffentlich-rechtlichen Sendern regelmäßig das Wetter auf deutschem Gebiet verkündet und sein Unternehmen mit unzähligen Wetterstationen auch in Deutschland arbeitet.

Was wäre, wenn Kachelmann unschuldig ist?

Wer kann schon sicher einschätzen, ob sich der 51-jährige Jörg Kachelmann jemals wieder freiwillig nach Deutschland begeben hätte, wenn er von dem laufenden Ermittlungsverfahren und den gegen ihn erhobenen schweren Vorwürfen vor seiner Einreise aus Kanada Kenntnis gehabt hätte – zumal eine Auslieferung des Meteorologen durch die Schweiz, die sich bereits über die Herausgabe von Kundendaten ihrer Banken an Deutschland echauffiert, unwahrscheinlich gewesen wäre.

Aber was wäre, wenn die Staatsanwaltschaft nach den durchgeführten Ermittlungen keine Anklage erhebt, sondern das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einstellt? Oder wenn das Gericht Kachelmann freispricht? Was hat die Kachelmann genommene Freiheit dann gekostet?

Er selbst wird den persönlichen Schaden nicht beziffern können, dafür ist dieser zu vielfältig. Der Ruf von Jörg Kachelmann hat schon jetzt, Unschuldsvermutung und der Ausgang des Verfahrens hin oder her, erheblich gelitten. Die Weiterbeschäftigung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen dürfte selbst im Falle eines Freispruchs keine ausgemachte Sache sein. Nicht zuletzt dürften die psychische Belastung und die Unsicherheit während der Inhaftierung bei Kachelmann und seinen Angehörigen erhebliche Spuren hinterlassen haben.

Der Fall Andreas Türck


Sollte sich wie im Fall von ProSieben-Moderator Andreas Türck, dessen Karriere trotz nachweislich falschem Vergewaltigungsvorwuf 2005 runiert war, die Unschuld von Kachelmann herausstellen, wären Ruf und Karriere des Wetterkundlers trotzdem zerstört. Dafür gibt es keine Entschädigung.

Vom Staat kann man in diesem Worst-Case-Szenario keine Hilfe erwarten. Eine Entschuldigung, die Wiederherstellung der angekratzten Reputation oder psychologische Hilfe bei der Aufarbeitung – all dies kann der zu Unrecht Inhaftierte nicht erwarten. Einzig bekommt er vom Staat eine gesetzlich vorgesehene finanzielle Entschädigung, die den unermesslichen persönlichen Schaden bezifferbar, damit aber in keiner Weise vergessen macht. Das Gesetz sieht für jeden angefangenen Tag der zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung einen konkreten Betrag vor – und der beläuft sich auch im Fall von Jörg Kachelmann auf gerade einmal 25 EUR.

Kommentare zu diesem Artikel:
geschrieben von Ronald, April 05, 2010

...
Natürlich beruht die Untersuchungshaft auf einer gerichtlichen Entscheidung, zumindest in umgangssprachlichem Sinne - sie wird durch den Richter angeordnet, so steht es in der StPO und in unserem Grundgesetz findet sich dazu, glaube ich, auch eine Vorschrift; es wäre ja noch schöner, wenn die Staatsanwaltschaft nach Belieben Leute inhaftieren könnte.

Angenommen, Kachelmann wäre nicht in Untersuchungshaft genommen, sondern es wäre "nur" ein Ermittlungsverfahren durchgeführt worden: wäre die Rufschädigung - Bekanntwerden der Ermittlungen vorausgesetzt - nicht ähnlich groß gewesen? Und soll man Kachelmann, nur weil er prominent ist, nicht in Untersuchungshaft nehmen? Zweiklassenjustiz? Spitze.

"Gerade einmal 25 EUR" Entschädigung für jeden Tag der Freiheitsenziehung? Das ist falsch, wie man durch einfaches Nachlesen feststellen kann:

"§ 7 Umfang des Entschädigungsanspruchs

(1) Gegenstand der Entschädigung ist der durch die Strafverfolgungsmaßnahme verursachte
Vermögensschaden, im Falle der Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung
auch der Schaden, der nicht Vermögensschaden ist.
(2) Entschädigung für Vermögensschaden wird nur geleistet, wenn der nachgewiesene
Schaden den Betrag von fünfundzwanzig Euro übersteigt.
(3) Für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, beträgt die Entschädigung 25 Euro
für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung.
(4) Für einen Schaden, der auch ohne die Strafverfolgungsmaßnahme eingetreten wäre,
wird keine Entschädigung geleistet."

(http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/streg/gesamt.pdf)

Für immaterielle Schäden beträgt die Obergrenze 25 Euro pro Tag, für Vermögensschäden ist aber keine Obergrenze vorgesehen - und Vermögensschäden können auch durch Rufschädigung eintreten, beispielsweise wenn man seinen Arbeitsplatz dadurch verliert.

Die Frage der Rufschädigung ist doch mehr ein gesellschaftliches Problem, eines der Medien, und nicht der Justiz: wird Kachelmann freigesprochen, ist er unschuldig.



geschrieben von Ich, April 05, 2010

Da gebe ich...
... Ronald Recht - die Frage der Rufschädigung ist tatsächlich ein "Problem" der Medien und unterm Strich der Sensationsgier der Allgemeinheit geschuldet.

Diese Geschichte ist ein gefundenes Fressen, lässt sie sich doch so herrlich aufbauschen: Es wird nicht nur darüber informiert, dass Herr Kachelmann in Untersuchungshaft sitzt, sondern auch gleich über abartige Sexpraktiken spekuliert, die Rolle als Missbrauchsopfer beleuchtet, und und und.

So oder so: Der gute Mann wird nicht mal mehr im Café um die Ecke einen Latte Macchiato ordern können, ohne fragenden Blicken ("Hat er? Oder hat er nicht?") ausgesetzt zu sein. Keine Frage: Ist passiert, was ihm vorgeworfen wird, so muss er bestraft werden. Bis dahin wäre es besser, unsere Medien zum Schweigen zu verdonnern...
geschrieben von Paul Buch, April 06, 2010

Egal ob zu Recht oder zu Unrecht ...
@ Ronald: Für eine Zweiklassenjustiz habe ich mich in keiner Weise ausgesprochen. Der Fall des Jörg Kachelmann war lediglich Aufhänger, um den weiteren Gang des Verfahrens zu illustrieren und die Konsequenzen bei zu Unrecht erlittener Untersuchungshaft aufzuzeigen.

Auch verstehe ich die Kritik von Ronald nicht, weil wir über die rechtlichen Grundlagen einer Meinung sind. Selbstverständlich wird die Untersuchungshaft durch Gerichte und nicht durch die Staatsanwaltschaft angeordnet, aber eben nur auf vorläufiger Bewertungsgrundlage entsprechend dem aktuellen Stand des von der Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahrens.

Ich habe in der Tat lediglich den immateriellen Schaden diskutiert, weil es darum ging, dass der gewährte finanzielle Ersatz die erheblichen immateriellen Folgen einer zu Unrecht erfolgten Untersuchungshaft in keiner Weise adäquat kompensieren kann. Ungeachtet dessen ist die Geltendmachung von Vermögensschäden kein Selbstläufer. Insoweit muss schlüssig vorgetragen und belegt werden, welche Vermögensschäden gerade aufgrund der Untersuchungshaft eingetreten sind. Der Kausalitätsnachweis erfordert ganz erhebliche Anforderungen.

Letztlich bleibt noch anzumerken, dass aus meiner Sicht die Rufschädigung durch zu Unrecht erlittene Haft deutlich schwerer wiegt, als wenn lediglich ein Ermittlungsverfahren ohne Inhaftierung eingeleitet wird. Die Bevölkerung und die Medien neigen dazu, aufgrund der angeordneten Untersuchungshaft eine Vorverurteilung anzunehmen. Auch erfordert die Strafprozessordnung für die Untersuchungshaft einen dringenden Tatverdacht, während ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren immer eingeleitet werden muss, sobald eine Person gegen eine andere Anzeige erstattet - egal ob zu Recht oder zu Unrecht.
geschrieben von Renatew, April 06, 2010

wer ist........?
Ich habe eine ganz andere Frage.....wer ist eigentlich diese Frau die ihn angezeigt hat? wieso wird über diese nichts in den Medien berichtet?
Warum wird sie so geschützt und welche besondere Stellung hat sie das keiner über sie berichtet? das ist mir zu einseitig...man muß doch auch öffentlich 2 seiten hören um sich eine Meinung bilden zu können.....
geschrieben von sweetie, April 27, 2010

2. Standbein als Schänzer
"Kachelmann gibt im Knast jetzt Essen aus" ist heute zu vernehmen. Super - gibt´s sonst schon keine Neuigkeiten zu dem Fall, wird der geneigte User auf einigen "BILDungsseiten" zumindest über die haftlockernden Bedingungen aufgeklärt. Unglaublich - ich hätte nicht gedacht, dass das Niveau noch weiter sinken könnte!
geschrieben von Norbert, Juli 13, 2011

...
Interessant finde ich die Rolle der weiteren Bekannten Kachelmanns, die dem vermeintlichen Opfer das Flugticket zugeschanzt hat. Während sich letztere vor Gericht durch beständige Änderungen bei ihren Aussagen blamiert, kassiert erstere für "exclusive" intime Details in der "Bunte" 50.000 Euro.

Dafür müßte man auch 2.000 Tage zu je 25 Euro verbringen, um dieselbe Summe zu "verdienen" - also etwa 5½ Jahre.
geschrieben von Unschuldig != Ungefährlich, Juli 21, 2011

...
Eins ist klar, wenn wenn mir mal jmd. meinen Ruf/Leben derart zerstören will (und meist ist es vorsätzlicher Rufmord, der nicht oder kaum bestraft wird!), wird derjenige mindestens die 1000-fache Qual dessen erleiden, was er mir vorgeworfen hat. Jedoch würde sich dann niemand mehr dazu äußern.. die Tatsache, dass sich noch jmd. Betroffenes zu einem angeblichen Verbrechen aüßern kann, sollte Indiz genug dafür sein, dass man damit nichts zu tun hat ;-)
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